Monika Lückheide

Honorar

Gerne informiere ich Sie persönlich über die individuellen Behandlungskosten Ihrer Therapie.

Heilpraktikerin Oberhausen Heilkunde Monika

Gemäß §611 unterliegt das Honorar zwischen Patient und Heilpraktiker der freien Vereinbarung. Als Berechnungshilfe dient die gültige Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Als Mitglied einer privaten Krankenkasse oder bei Abschluss einer Zusatzversicherung ist eine partielle oder vollständige Übernahme der Kosten möglich. Genaue Informationen zur Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen.

Kostenloses Erstgespräch

Rufen sie mich gern an oder schreiben mir. In einem ersten kostenlosen Gespräch schauen wir gemeinsam, wie und ob die Heilkunde bei Ihrem Anliegen helfen kann.

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